Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind:
Das BEM soll in Betrieben und Dienststellen durch Betriebs- / Dienstvereinbarungen oder Integrationsvereinbarungen festgeschrieben werden.
Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers nach § 181 SGB IX, Betriebsräte, Integrationsteams, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen
N.N. Beratungsstelle handicap Schleswig-Holstein
Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Plenumsdiskussion, Vortrag
Das Seminar ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit 7 Stunden für die Weiterbildung "Certified Disability Management Professional" anerkannt.
Termin: | 23.04.2020 | |
Buchungsnummer: | B 3-20 | |
Anmeldeschluss: | 24.03.2020 |
Beginn: 9:30 Uhr
Ende: 13:00 Uhr