Feststellungsverfahren, Behinderung und Ausweis

Die Unterstützung bei der Antragsstellung zur Feststellung der Behinderung gehört u.a. zu den Aufgaben der Schwerbehintertenvertretung (§ 95 Abs. 1 SGB IX).

Die Außenstellen des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein (ehem. Versorgungsamt) stellen auf Antrag den Grad einer Behinderung fest. Verschiedene Fragen und Aspekte sowie die Arbeitsweise und Entscheidungspraxis der Behörde werden umfassend behandelt.

Inhalte:

  • Antragsstellung: Worauf kommt es an? Verfahrensbeschleunigung
  • Aussagekraft von Arztbefunden
  • Einstufung verschiedener Behinderungsarten, z.B. seelische Behinderung
  • Grad der Behinderung, Bildung des Gesamt-GdB
  • Merkzeichen
  • Nachprüfung, Ausweisverlängerung, Untersuchung
  • Auswirkung verschiedener Behinderungsarten
  • Widerspruch, Rechtsbehelfe

Zielgruppe:

Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers nach § 181 SGB IX, Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertrauenspersonen, Schwerbehindertenvertretungen, Stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen


Referenten:

Michael Berger,

Abschnittsleiter im Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein


Dr. Thomas Hartwig,

ehemaliger leitender Arzt des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein


Methodik:

Diskussion, Fallbeispiele, Vortrag


CDMP-Anerkennung:

Das Seminar ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit 7 Stunden für die Weiterbildung "Certified Disability Management Professional" anerkannt.

Termin:
  20.06.2024
Buchungsnummer:
  R 7-24
Anmeldeschluss:
  17.05.2024

Organisatorische Informationen

Beginn: 9:30 Uhr

Ende: 16:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH
Einsteinstraße 1 (EG Raum 022) - Wissenschaftspark
24118 Kiel

Tel.: 0431 - 800 96 40
Fax: 0431 - 800 96 56
www.faw-kiel.deexterner Link
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Kosten:

Tagungspauschale

14.00 EUR