Die Unterstützung bei der Antragsstellung zur Feststellung der Behinderung gehört u.a. zu den Aufgaben der Schwerbehintertenvertretung (§ 95 Abs. 1 SGB IX).
Die Außenstellen des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein (ehem. Versorgungsamt) stellen auf Antrag den Grad einer Behinderung fest. Verschiedene Fragen und Aspekte sowie die Arbeitsweise und Entscheidungspraxis der Behörde werden umfassend behandelt.
Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers nach § 181 SGB IX, Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertrauenspersonen, Schwerbehindertenvertretungen, Stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen
Dr. Thomas Hartwig,
Leitender Arzt des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Abschnittsleiter im Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Diskussion, Fallbeispiele, Vortrag
Das Seminar ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit 7 Stunden für die Weiterbildung "Certified Disability Management Professional" anerkannt.
Termin:
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27.06.2023 | |
Buchungsnummer:
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R 6-23 | |
Anmeldeschluss:
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26.05.2023 |
Beginn: 9:30 Uhr
Ende: 16:00 Uhr