Schwerbehindertenrecht für Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und Personalverantwortliche

Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber hat nach §181 SGB IX einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, verantwortlich vertritt. Das Integrationsamt bietet ein Tagesseminar an, das thematisch speziell auf Inklusionsbeauftragte und Personalverantwortliche abgestimmt ist.

Inhalte:

  • Rechtliche Stellung der Inklusionsbeauftragten
  • Die Aufgaben des Integrationsamtes
  • Die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen/der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX
  • Unterstützungsmöglichkeiten der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
  • Pflichten der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen
  • Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Aufgaben der Interessenvertretungen, insbesondere der Schwerbehindertenvertrauensperson

Information:

Veranstaltung mit Assistenzhund.


Zielgruppe:

Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers nach § 181 SGB IX, Personalverantwortliche


Referenten:

Dr. Katja Francke,

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht


Inga Orlowski,

Diplom-Rechtspflegerin, Amtsanwältin


Methodik:

Diskussion, Fallbeispiele, Gruppenarbeit, Kurzreferate, Lehrgespräche


CDMP-Anerkennung:

Das Seminar ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit 7 Stunden für die Weiterbildung "Certified Disability Management Professional" anerkannt.

Termin:
  05.12.2023
Buchungsnummer:
  R 11-23
Anmeldeschluss:
  06.11.2023

Organisatorische Informationen

Beginn: 9:30 Uhr

Ende: ca.16:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH
Einsteinstraße 1 (EG Raum 022) - Wissenschaftspark
24118 Kiel

Tel.: 0431 - 800 96 40
Fax: 0431 - 800 96 56
www.faw-kiel.deexterner Link
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Kosten:

Tagungspauschale

14.00 EUR