§ 177 SGB IX verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die wenigstens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigen, eine Vertrauensperson mit mind. einer stellvertretenden Person zu wählen.
Die Teilnehmenden sind mit den Grundlagen vertraut und haben Kenntnisse über das Wahlverfahren. Sie sind eigenständig in der Lage ein Wahlverfahren in ihrem Betrieb oder Dienststelle durchzuführen.
Betriebsräte, Personalräte, Personalverantwortliche, Schwerbehindertenvertretungen
Iris Hopf
Jannike Uhl,
Dipl.-Psychologin
Diskussion, Gruppenarbeit, Vortrag
Das Seminar ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit 7 Stunden für die Weiterbildung "Certified Disability Management Professional" anerkannt.
Termin: | 24.08.2022 | |
Buchungsnummer: | R 16-22 | |
Anmeldeschluss: | 22.07.2022 |
Beginn: 9:30 Uhr
Ende: ca. 16:00 Uhr