Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind:
Das BEM soll in Betrieben und Dienststellen durch Betriebs-/Dienstvereinbarungen oder Integrationsvereinbarungen festgeschrieben werden.
Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers nach § 181 SGB IX, Betriebsräte, Integrationsteams, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen
Susanne Schröder,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle handicap Schleswig-Holstein
Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Plenumsdiskussion, Vortrag
Das Seminar ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit 7 Stunden für die Weiterbildung "Certified Disability Management Professional" anerkannt.
Termin:
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13.02.2024 | |
Buchungsnummer:
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B 1-24 | |
Anmeldeschluss:
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10.01.2024 |
Beginn: 9:30 Uhr
Ende: 13:00 Uhr