Die gesetzlichen Bestimmungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aktiv zu werden, wenn Beschäftigte mit oder ohne Schwerbehinderung länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt sind. Unter Beteiligung der oder des Betroffenen und der zuständigen Interessenvertretung muss geklärt werden, welche Maßnahmen zur Betrieblichen Eingliederung ergriffen werden können.
Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind:
Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers nach § 181 SGB IX, Betriebsräte, Integrationsteams, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen
Dr. Petra Schleschka,
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Plenumsdiskussion, Vortrag
Das Seminar ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit 7 Stunden für die Weiterbildung "Certified Disability Management Professional" anerkannt.
Termin:
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25.03.2025 | |
Buchungsnummer:
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B 2-25 | |
Anmeldeschluss:
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24.02.2025 |
Beginn: 9:30 Uhr
Ende: 16:00 Uhr