Rechtliche Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aktiv zu werden, wenn Beschäftigte mit oder ohne Schwerbehinderung länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt sind. Unter Beteiligung der oder des Betroffenen und der zuständigen Interessenvertretung muss geklärt werden, welche Maßnahmen zur Betrieblichen Eingliederung ergriffen werden können.

Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind:

  • Prävention von Arbeitsunfähigkeit
  • Rehabilitation bei Arbeitsunfähigkeit
  • Integration nach der Arbeitsunfähigkeit

Inhalte:

  • Gesetzlicher Auftrag
  • Darstellung der Grundsätze des BEM
  • Aufgaben und Rechte der einzelnen Beteiligten im BEM
  • Chancen und Risiken
  • Aufzeigen von Konsequenzen eines nicht vorhandenen BEM
  • Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des BEM

Zielgruppe:

Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers nach § 181 SGB IX, Betriebsräte, Integrationsteams, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen


Referenten:

Dr. Petra Schleschka,

Fachanwältin für Arbeitsrecht


Methodik:

Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Plenumsdiskussion, Vortrag


CDMP-Anerkennung:

Das Seminar ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit 7 Stunden für die Weiterbildung "Certified Disability Management Professional" anerkannt.

Termin:
  25.03.2025
Buchungsnummer:
  B 2-25
Anmeldeschluss:
  24.02.2025

Organisatorische Informationen

Beginn: 9:30 Uhr

Ende: 16:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Fortbildungsakademie der Wirtschaft (faw) gGmbH
Einsteinstraße 1 (EG Raum 022) - Wissenschaftspark
24118 Kiel

Tel.: 0431 - 800 96 40
Fax: 0431 - 800 96 56
www.faw-kiel.deexterner Link
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Kosten:

Tagungspauschale

14.00 EUR