Die Unterstützung bei der Antragsstellung zur Feststellung der Behinderung gehört u.a. zu den Aufgaben der Schwerbehintertenvertretung (§ 95 Abs. 1 SGB IX).
Die Außenstellen des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein (ehem. Versorgungsamt) stellen auf Antrag den Grad einer Behinderung fest. Verschiedene Fragen und Aspekte sowie die Arbeitsweise und Entscheidungspraxis der Behörde werden umfassend behandelt.
Bitte bringen Sie Ihr SGB IX mit zum Seminar.
Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers nach § 181 SGB IX, Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertrauenspersonen, Schwerbehindertenvertretungen, Stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen
Michael Berger,
Abschnittsleiter im Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Landesamt für soziale Dienste, leitende Ärztin
Diskussion, Fallbeispiele, Vortrag
Das Seminar ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit 7 Stunden für die Weiterbildung "Certified Disability Management Professional" anerkannt.
Termin:
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03.07.2025 | |
Buchungsnummer:
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R 7-25 | |
Anmeldeschluss:
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04.06.2025 |
Beginn: 9:30 Uhr
Ende: 16:00 Uhr